Gewindemeßdrähte


Meßdrähte finden bei der Bestimmung des Flankendurchmessers
von Gewinden und der Lückenweite profilartiger Teile nach dem
Dreidraht-Meßverfahren Verwendung. Bei diesem Meßverfahren
wird zwischen parallelen Meßflächen das Prüfmaß gemessen und
danach der Flankendurchmesser oder die Lückenweite rechnerisch
bzw. tabellarisch ermittelt.
Damit der Flankenwinkelfehler das Prüfmaß nicht beeinflußt,
werden die Gewindemeßdrähte mit dem günstigsten Drahtdurch-
messer gefertigt.
Die Meßdrähte sind gehärtet, geläppt und werden aus chromle-
gierten Lehrenstahl hergestellt.


Meßdrähte werden in drei Ausführungen gefertigt:

  • Als Kurzmeßdrähte mit Aufsteckhaltern zur Befestigung an Meß-
    schrauben und anzeigenden Meßgeräten
  • Als Einzelmeßdrähte in der Form zylindrischer Meßstifte
  • Als Meßdrähte mit Osengriff
    Aufsteckhalter werden in Ganzmetallausführung gefertigt.
    Ab Gewindesteigung 5,0 mm wird zur Verbreiterung der Meß-
    spindel ein Zwischenendmaß in den Halter eingebaut.
  • metrisches Gewinde, Zuordnung nach Zeiss
  • Spindelgewinde, Trapezgewinde,
  • Verzahnung nach Zeichnung und Datenblatt
  • TECHNISCHE DATEN
    Zulässige Abweichungen
    vom Nenndurchmesser = +/- 1 µm
    vom Kreis 0,35 um
    Aufnahmebohrung der Aufsteckhalter Ø 6,0 / 6,35 / 6,5 / 8,0 mm,
    andere auf Anfrage
    Die Lieferung von Kurzmeßdrähten mit Aufsteckhaltern erfolgt
    in Einzelsätzen.